Die ungebrochene Popularität, die der Schauspieler Heinz Rühmann heut noch besitzt, hat er auch einem Lied des Textdichters Bruno Balz zu verdanken: „Das kann doch einen Seemann nicht erschüttern“. Diese Zeile ist längst allgemeines Volksgut geworden. Wenige kennen heute noch den dazugehörigen Rühmann-Film „Paradies der Junggesellen“ von 1939. Ursprünglich hatte Rühmann das Lied mit der Komposition von Michael Jary als Interpret abgelehnt, weil ihm der Text zu blöd erschien. Doch das Lied wurde der Super-Hit der Nazi-Zeit und in dem Propaganda-Film „Wunschkonzert“ von 1940 als Höhepunkt erneut mit Heinz Rühmann in Szene gesetzt.
Wegen dieses Liedes wurde der Textdichter (nicht der Komponist!) kurz nach dem II. Weltkrieg als einziger Künstler seines Fachs von den Alliierten als Hitlers-Hitschreiber Nr. 1 angeklagt. Dies zog ein Arbeitsverbot nach sich.
„Ich weiß, es wird einmal ein Wunder gescheh´n“ und “Davon geht die Welt nicht unter“, einstige Zarah Leander-Hits, gehörten ebenfalls zur Anklage.
Erst durch den Nachweis seiner Gestapo-Haft, Folterungen, Tilgung seines Namens in sämtlichen Publikationen und einer Zwangsheirat als Verfolgter des Nazi-Regimes wurde Bruno Balz von allen Anklagepunkten freigesprochen. Das Arbeitsverbot wurde aufgehoben.
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5 MILLIONEN SUCHEN EINEN ERBEN - Filmpremiere 1. April 1938 |
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PARADIES DER JUNGGESELLEN - Filmpremiere 1. August 1939 |
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AUF DER REEBERBAHN NACHTS UM HALB EINS - Filmpremiere 6. Dezember 1954 |
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WENN DER VATER MIT DEM SOHNE - Filmpremiere 1. August 1955 |
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Die >Neue Züricher Zeitung< schrieb über das Vater-Sohn-Gespann Heinz Rühmann und Oliver Grimm: "Dass ein Filmkomiker sich selbst übertriff und über dass, wo für er beliebt und berühmt ist, hinauswächst, ist ein Fall, der nicht oft vorkommt. Heinz Rühmann als Clown ist es durch leise Zwischentöne und feine Komik gelungen. Berühmt wurde sein Schlager "La-le-lu" vom Textdichter Bruno Balz, der auch "Das kann doch einen Sehmann nicht erschüttern" schrieb.